In der zweitägigen TÜV KNOW-HOW CLUB-Veranstaltung IT-Sicherheitsaudits bei KRITIS-Betreibern - Zusätzliche Prüfverfahrens-Kompetenz für § 8a (3) BSIG erhalten Sie Informationen zu einer Vielzahl relevanter Themen. Die Veranstaltung richtet sich an Interessierte aus den Bereichen IT-Sicherheit, Informationssicherheitsmanagementsysteme (ISMS) und IT-Infrastrukturen, die als (externe) Auditoren, interne Revisoren oder Wirtschaftsprüfer die Erstellung eines Prüfnachweises gemäß § 8a (3) BSIG durchführen können wollen oder Unternehmen auf dem Weg zu solch einer Prüfung begleiten möchten.
Inhalt:
- Kritische Infrastrukturen und das IT-Sicherheitsgesetz (Modul I)
- BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) und der Geltungsbereich (Modul II)
- Die Prüfgrundlage (Modul III)
- Nachweise gemäß § 8a (3) BSIG (Modul IV)
Die Veranstaltung behandelt branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S) in Modul III generell als mögliche Prüfgrundlage bzgl. Struktur, Aufbau und notwendiger Inhalte.
Ihr Nutzen:
- Sie kennen die Besonderheiten und das Vorgehen bei dem speziellen Prüfungsprozess nach § 8a (3) BSIG.
- Sie sind in der Lage, die Prüfgrundlage gemäß IT-Sicherheitsgesetz sicher anzuwenden.
- Sie kennen die Dokumentationsvorgaben, den Erstellungs- und den Einreichungsprozess für den Prüfnachweis gemäß IT-Sicherheitsgesetz
Gebühren
- 1160 Euro pro Person (zzgl. 19 % MwSt.).
Die genannten Gebühren fallen auch für die Mitglieder des TÜV KNOW-HOW CLUB an.
Dauer der Veranstaltungen
- Jeweils 2 Tage von 9:00 - 17:00 Uhr - Termine auf Anfrage