Aktuelle Information

Zur Durchführung der Seminare setzt TÜV Hessen auf ein neues Hygienekonzept, das sich der aktuellen Situation anpasst. In den Veranstaltungsräumen wird die Teilnehmerzahl, die sich gleichzeitig im Raum aufhalten, den Auflagen des RKI entsprechend begrenzt. Zudem werden die Räume ausreichend gelüftet und Türklinken regelmäßig desinfiziert. Nach Ende des Seminars erfolgt abschließend eine Desinfektion aller Geräte und Arbeitsflächen, mit denen die Teilnehmer in Kontakt kommen. Über die angepassten Hygieneregeln werden die Teilnehmer mit gut sichtbaren Hinweisschildern informiert.

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IT-Sicherheitsaudits bei KRITIS-Betreibern – Zusätzliche Prüfverfahrens-Kompetenz für § 8a (3) BSIG

 

Im zweitägigen TÜV KNOW-HOW CLUB-Seminar IT-Sicherheitsaudits bei KRITIS-Betreibern - Zusätzliche Prüfverfahrens-Kompetenz für § 8a (3) BSIG erhalten Sie Informationen zu einer Vielzahl relevanter Themen. Die Veranstaltung richtet sich an Interessierte aus den Bereichen IT-Sicherheit, Informationssicherheitsmanagementsysteme (ISMS) und IT-Infrastrukturen, die als (externe) Auditoren, interne Revisoren oder Wirtschaftsprüfer die Erstellung eines Prüfnachweises gemäß § 8a (3) BSIG durchführen können wollen oder Unternehmen auf dem Weg zu solch einer Prüfung begleiten möchten.

Inhalt:

  • Kritische Infrastrukturen und das IT-Sicherheitsgesetz (Modul I)
  • BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) und der Geltungsbereich (Modul II)
  • Die Prüfgrundlage (Modul III)
  • Nachweise gemäß § 8a (3) BSIG (Modul IV)

Das Seminar behandelt branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S) in Modul III generell als mögliche Prüfgrundlage bzgl. Struktur, Aufbau und notwendiger Inhalte.

Ihr Nutzen:

  • Sie kennen die Besonderheiten und das Vorgehen bei dem speziellen Prüfungsprozess nach § 8a (3) BSIG.
  • Sie sind in der Lage, die Prüfgrundlage gemäß IT-Sicherheitsgesetz sicher anzuwenden.
  • Sie kennen die Dokumentationsvorgaben, den Erstellungs- und den Einreichungsprozess für den Prüfnachweis gemäß IT-Sicherheitsgesetz

 

Gebühren

  • 1160 Euro pro Person (ab 01.01.2021 zzgl. 19 % MwSt.).
    Berechnungsgrundlage für den Mehrwertsteuersatz ist das Datum der Leistungserbringung, also der Termin der Veranstaltung.

Die genannten Gebühren fallen auch für die Mitglieder des TÜV KNOW-HOW CLUB an.

Dauer der Veranstaltungen

  • Jeweils 2 Tage von 9:00 - 17:00 Uhr

Mitglied werden im TÜV KNOW-HOW CLUB

Termine

Derzeit liegen keine aktuellen Termine vor. Wenn Sie Interesse an Informationen zu "IT-Sicherheitsaudits bei KRITIS-Betreibern" haben, kontaktieren Sie uns.